Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Die Verkaufsstellen für den Kleinverkauf von genussfertigen Lebensmitteln, alkoholfreien Erfrischungsgetränken und Bier in handelsüblich verschlossenen Gefäßen dürfen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet des Laaerwaldes von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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