Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird durch den Landeshauptmann von Wien verordnet:
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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