Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird durch den Landeshauptmann von Wien verordnet:
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Entscheidungen zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0 Diskussionen zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten.
Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
0 Kommentare zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle