Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle

W- ÖZV 2008 - Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 62/2007, wird durch den Landeshauptmann von Wien verordnet:

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008 (W- ÖZV 2008) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 19 W- ÖZV 2008