§ 18 W- ÖZV 2008 Außer-Kraft-Treten bisher geltender Bestimmungen

W- ÖZV 2008 - Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Wiener Öffnungszeitenverordnung 2003, LGBl. für Wien Nr. 35/2003, zuletzt geändert durch LGBl. für Wien Nr. 50/2003, außer Kraft.

(2) Die Wiener Arbeitsruhegesetz-Verordnung, LGBl. Nr. 27/1986, tritt hinsichtlich der Bestimmungen der §§ 3 bis 5 sowie der in Art. II. Z 2 bis 7 der Anlage angeführten Handelstätigkeiten mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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