Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Für den Vertragsbediensteten des Schemas IV L, der hauptberuflich als Leiter oder Lehrer (§ 5 des Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962) an einer von der Gemeinde erhaltenen Privatschule tätig ist, gilt § 30 der Dienstordnung 1994 sinngemäß.
In Kraft seit 01.01.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 51 VBO 1995
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 51 VBO 1995 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 51 VBO 1995