Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 11.03.2025
Paragraph 53,
entfällt; LGBl. 28/2015 vom 24.7.2015 entfällt; Landesgesetzblatt 28 aus 2015, vom 24.7.2015
In Kraft seit 01.08.2015 bis 31.12.9999
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