Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.12.2024
Die Berichterstatterin/Der Berichterstatter und die Rednerinnen/Redner haben von dem für sie von der Präsidentin/vom Präsidenten bestimmten Platz aus zu sprechen.
In Kraft seit 01.09.2015 bis 31.12.9999
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