Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Zuweisung der Förderungsmittel erfolgt gemeinsam mit den Mitteln für Leistungsstipendien (§ 58) durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
In Kraft seit 17.05.2018 bis 31.12.9999
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