Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat im Rahmen des Universitätsberichtes (§ 11 UG) einen Bericht über die den Studierenden an Universitäten zuerkannten Förderungen nach diesem Bundesgesetz zu veröffentlichen.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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