Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Leistungsstipendien an Universitäten, Privathochschulen, Privatuniversitäten, Fachhochschulstudien und Theologischen Lehranstalten dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen.
In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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