§ 71 StudFG

StudFG - Studienförderungsgesetz 1992

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024

In Studienförderungsangelegenheiten sind auch minderjährige Studierende handlungsfähig.

In Kraft seit 01.09.1992 bis 31.12.9999
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