§ 19a Stmk. SLFS Freiwilliger Berufsschulbesuch

Stmk. SLFS - Steiermärkisches land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Neben den Berufsschulpflichtigen können Personen, die eine land- und forstwirtschaftliche Ausbildung anstreben und die Eignung mitbringen, bestehende Berufsschulklassen freiwillig besuchen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/1995, LGBl. Nr. 77/2007

In Kraft seit 01.09.2006 bis 31.12.9999
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