Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Die Bestimmungen des III.Hauptstückes dieses Gesetzes haben Geltung für die öffentlichen und privaten mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen im Sinne des § 1.
In Kraft seit 01.04.1977 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 27 Stmk. SLFS
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 Stmk. SLFS selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 27 Stmk. SLFS