§ 22 Stmk. LSG 1983 Genehmigung der Errichtung und Benützung von Betriebsstätten

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Neu-, Zu- und Umbauten von Betriebsstätten bedürfen – unbeschadet der baubehördlichen Genehmigung – auch einer Genehmigung nach den Bestimmungen dieses Gesetzes (Abschnitt II) durch die Landesregierung. Diese Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden.

(2) Die Benützung einer Betriebsstätte bedarf einer Genehmigung. Diese darf erst dann erteilt werden, wenn die Betriebsstätte allen vom Gesetz normierten Anforderungen entspricht.

(3) Rechte aus Bescheiden oder Erkenntnissen über die Genehmigung von Betriebsstätten kann auch der Rechtsnachfolger der Bewilligungsinhaberin/des Bewilligungsinhabers geltend machen. Aus solchen Bewilligungen erwachsende Pflichten treffen auch die Rechtsnachfolgerin/den Rechtsnachfolger.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 22 Stmk. LSG 1983


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 22 Stmk. LSG 1983 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 22 Stmk. LSG 1983


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 22 Stmk. LSG 1983


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 22 Stmk. LSG 1983 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Stmk. LSG 1983 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 21 Stmk. LSG 1983
§ 23 Stmk. LSG 1983