Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Als Vorführer dürfen nur körperlich und geistig geeignete Fachkräfte beschäftigt werden, die mit der Handhabung der Betriebseinrichtung und den Schaltanlagen vertraut sind. Sie müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.
In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 12 Stmk. LSG 1983
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 12 Stmk. LSG 1983 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 12 Stmk. LSG 1983