§ 24 Stmk. LSG 1983 Pläne

Stmk. LSG 1983 - Steiermärkisches Lichtspielgesetz 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

(1) Dem Ansuchen um Erteilung der Genehmigung sind Antragsbeilagen gemäß §§ 2 und 58 der Steiermärkischen Bauordnung 1968 in zweifacher Ausfertigung anzuschließen.

(2) Über die elektrische Einrichtung der Betriebsstätte sind folgende Pläne in zweifacher Ausfertigung vorzulegen:

a)

ein Grundrißplan mit eingezeichneten Leitungen der gesamten elektrischen Anlage (Elektroinstallationsplan);

b)

ein einpoliges Schaltschema, das folgende Angaben enthalten muß: Stromart, Nennspannung, Akkumulatorenanlage mit Lademöglichkeit und Kapazität, Bezeichnung der Stromkreise, Leiterquerschnitte und Werkstoffe, Stromverbraucher mit schematischer Angabe.

(3) Ferner ist ein Sitzplan im Maßstab 1 : 50 in zweifacher Ausfertigung vorzulegen, aus dem die Anordnung der Sitzplätze sowie die Breite der Verkehrswege und der Ein- und Ausgänge entnommen werden kann.

In Kraft seit 01.10.1983 bis 31.12.9999
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