Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Dieses Hauptstück ist auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wird sowie auf Bedienstete, die gemäß § 289 in das Besoldungsschema St. optiert haben.
In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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