§ 145 Stmk. L-DBR Anwendungsbereich

Stmk. L-DBR - Dienst- und Besoldungsrecht der Bediensteten des Landes Steiermark

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

Dieses Hauptstück ist auf Bedienstete anzuwenden, deren Dienstverhältnis nach dem 31. Dezember 2002 begründet wird sowie auf Bedienstete, die gemäß § 289 in das Besoldungsschema St. optiert haben.

In Kraft seit 01.01.2003 bis 31.12.9999
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