Das Landesverwaltungsgericht hat für jedes Kalenderjahr einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen und der Landesregierung zu übermitteln. Im Tätigkeitsbericht ist auch zu dokumentieren, inwieweit die Einheitlichkeit der Rechtsprechung gewährleistet ist bzw. in welchen Bereichen Abweichungen bestehen.
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