§ 31 StLVwGG Amtssachverständige

StLVwGG - Steiermärkisches Landesverwaltungsgerichtsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

Dem Landesverwaltungsgericht stehen die bei den Dienststellen des Landes tätigen Amtssachverständigen zur Verfügung.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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