Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024
Der Vermögenshaushalt ist als Vermögensrechnung zu führen und verzeichnet Bestände und laufende Änderungen des Vermögens, der Fremdmittel und des Nettovermögens (Ausgleichsposten).
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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