§ 11 StLHG Strategiebericht

StLHG - Steiermärkisches Landeshaushaltsgesetz 2014

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Der Strategiebericht hat den Entwurf des Landesfinanzrahmens und dessen Zielsetzungen zu erläutern.

(2) Der Strategiebericht hat insbesondere zu enthalten:

1.

einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung,

2.

die budget- und wirtschaftspolitischen Zielsetzungen sowie die daraus folgende budgetpolitische Strategie,

3.

eine Darlegung, inwieweit die budgetpolitische Strategie mit den unionsrechtlichen und der gemäß Art. 13 Abs. 2 B-VG mit dem Bund und den Gemeinden koordinierten Vorgangsweise übereinstimmt,

4.

eine Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung wichtiger budgetpolitischer Kennzahlen,

5.

Umfang, Zusammensetzung und Erläuterungen zu den voraussichtlichen Einzahlungen,

6.

Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen, insbesondere

a)

(Anm.: entfallen)

b)

die Auszahlungsschwerpunkte einschließlich der wesentlichen Abweichungen zum vorangegangenen Landesfinanzrahmen sowie

c)

die erforderlichen Steuerungs- und Korrekturmaßnahmen zur Einhaltung der jeweiligen Obergrenzen und

7.

die Grundzüge des Stellenplans.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 131/2016

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 StLHG


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 StLHG selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 11 StLHG


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 StLHG


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 StLHG eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 10 StLHG
§ 12 StLHG