(Anm.: Abs. 1a aufgehoben durch BGBl. I Nr. 104/2015)Anmerkung, Absatz eins a, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2015,)
Folgender Sachverhalt: Mutter des Antragstellers (=Schüler) ist ein Pflegefall und ist im Pflegeheim (Pflegestufe 5). Die Mutter bezieht eine Pension, welche aber natürlich für die Kosten des Pflegeheimes herangezogen werden. von der Pension bleibt ein Selbstbehalt von ca. 250,- mtl. übrig. Bei... mehr lesen...
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