Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 29. September 1998 sprach die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer im Schuljahr 1997/98 keinen Anspruch auf Schulbeihilfe hatte. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die Berechnung des Grundbetrages für die Schulbeihilfe ergebe einen Betrag von weniger als S 0,--, weshalb kein Anspruch auf Schulbeihilfe bestehe. Bei dieser Berechnung seien entgegen der Auffassung des ... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1994/640;SchBeihG 1983 §3 Abs6 idF 1994/640;
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 iVm § 3 Abs 6 Schülerbeihilfengesetz idF der Nov BGBl 1994/640 muss sich ein Schüler, der selbst nie über eigenes Einkommen verfügt hat, dessen Ehegatte aber Einkünfte bezieht, diese Einkünfte des Ehegatten bei der Berechnung des Anspruches auf Schülerbeihilfe anrechnen lassen (ausf... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §3 Abs6 idF 1994/640;
Rechtssatz: Das Erfordernis der Aufgabe der Berufstätigkeit als Voraussetzung für die Nichtheranziehung von Einkünften eines Schülers sowie seines Ehegatten gemäß § 3 Abs 6 Schülerbeihilfengesetz idF der Nov BGBl 1994/640 ist nicht auf eine Aufgabe der Berufstätigkeit des Schülers allein beschränkt. Vielmehr sind die Einkünfte aus der Erwerbst... mehr lesen...