Art. 2 § 11 SchBeihG Heimbeihilfe

SchBeihG - Schülerbeihilfengesetz 1983

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. Nr. 640/1994)

In Kraft seit 01.09.2022 bis 31.12.9999
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