Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 29. September 1998 sprach die belangte Behörde aus, daß der Beschwerdeführer im Schuljahr 1997/98 keinen Anspruch auf Schulbeihilfe hatte. Begründet wurde dies im wesentlichen damit, die Berechnung des Grundbetrages für die Schulbeihilfe ergebe einen Betrag von weniger als S 0,--, weshalb kein Anspruch auf Schulbeihilfe bestehe. Bei dieser Berechnung seien entgegen der Auffassung des ... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1994/640;SchBeihG 1983 §3 Abs6 idF 1994/640;
Rechtssatz: Nach § 3 Abs 1 iVm § 3 Abs 6 Schülerbeihilfengesetz idF der Nov BGBl 1994/640 muss sich ein Schüler, der selbst nie über eigenes Einkommen verfügt hat, dessen Ehegatte aber Einkünfte bezieht, diese Einkünfte des Ehegatten bei der Berechnung des Anspruches auf Schülerbeihilfe anrechnen lassen (ausf... mehr lesen...
Am 18. Dezember 1994 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Schülerbeihilfe für das Schuljahr 1994/1995. Zum Nachweis für das Einkommen seines Vaters legte er Lohnzettel für das Jahr 1993 und dessen Antrag auf Durchführung des Jahresausgleiches für das Jahr 1993, mit dem unter anderem außergewöhnliche Belastungen von S 67.200,-- geltend gemacht wurden, vor. Mit dem gemäß § 16 Abs. 2 des Schülerbeihilfengesetzes 1983 (SchBG) in Verbindung mit § 57 AVG erlassenen Mandatsb... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren70/10 Schülerbeihilfen
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §46;B-VG Art7 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3;
Rechtssatz: § 3 SchBeihG knüpft an bestehende und gesetzlich bereits geregelte Einkommensnachweise an (Hinweis E 22.10.1990, 90/10/0083, E 18.4.1994, 92/10/0434 und E 27.11.1995, 94/10/0152). Für eine Regelung, w... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §4;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage der Bedürftigkeit (des Schülers) sind § 3 SchBeihG und § 4 SchBeihG (auch) auf das Einkommen der Eltern des Schülers zu beziehen (Hinweis E 18.4.1994, 92/10/0434). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995100073.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren70/10 Schülerbeihilfen
Norm: AVG §56;AVG §66 Abs4;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 Z2;SchBeihG 1983 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3;VwGG §13 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch unter dem Gesichtspunkt einer verfassungskonformen Interpretation des § 3 SchBeihG ist der Begriff letztes "vergangenes Kalenderjahr" aus der Sich... mehr lesen...
Am 2. November 1993 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung von Heimbeihilfe nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 (SchBG) für das Schuljahr 1993/1994. Die Einkommensverhältnisse der Eltern betreffend wurden Lohnzettel für das Jahr 1992 und der den Vater der Beschwerdeführerin betreffende (berichtigte) Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1992 vorgelegt. Der Vater der Beschwerdeführerin gab bekannt, er habe am 31. August 1993 einen Schlaganafall erlitten und werde sich wenigste... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Die Behörde hat die Beurteilung der Bedürftigkeit iSd § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 nicht auf die Verhältnisse vor Eintritt der Erkrankung des Vaters des Schülers, sondern auf jene nach... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EStG 1988 §18;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 idF 1993/186;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Eine Bindung an die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise - wie im Verfahren nach § 3 Abs 2 SchBeihG idF BGBl 1993/186 - kommt... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 idF 1993/186;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Stichtagsregelung des § 3 Abs 1 SchBeihG sind für die Ermittlung der Bedürftigkeit allein die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise iSd § 3 Abs 2 SchBeihG idF BGBl 1984/152 maßgebend (Hinweis E 22.10.1990, 90/10/0083 und E 18.4.1994, 92/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag70/10 Schülerbeihilfen
Norm: BAO §184;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988 §34;EStG 1988 §35;EStG 1988 §72;EStG 1988 §73;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1985/293;SchBeihG 1983 §4 Abs1 idF 1989/373;
Rechtssatz: Im Verfahren nach § 3 Abs 3 SchBeihG idF BGBl 1985/293 hat die Behörde auch den Betrag der außergewöhnlichen ... mehr lesen...
Am 5. Dezember 1991 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Heimbeihilfe für das Schuljahr 1991/92. Mit dem gemäß § 16 Abs. 2 Schülerbeihilfengesetz 1983 idF BGBl. Nr. 468/1990 (SchBG) in Verbindung mit § 57 AVG erlassenen Mandatsbescheid vom 15. Jänner 1992 wies die belangte Behörde, deren Zuständigkeit sich auf § 13 Abs. 1 SchBG gründete, den Antrag ab. Begründend vertrat sie auf Grund einer näher dargestellten Berechnung die Auffassung, die Bedürftigkeit des Schülers ... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung70/10 Schülerbeihilfen
Norm: EO §219a;EO §292f;EO §292g;ExMinV 1992;SchBeihG 1983 §12 Abs9;SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3 Abs3;
Rechtssatz: Bei dem nach exekutionsrechtlichen Vorschriften ermittelten Existenzminimum handelt es sich um jenen Betrag, der dem Verpflichteten zur Sicherung seines Unterhaltes bzw des Unterhaltes seiner... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §12 Abs5 Z1;SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;
Rechtssatz: Es entspricht dem Konzept des SchBeihG - insbesondere § 12 Abs 5 Z 1 SchBeihG -, als eines der Kriterien der Bedürftigkeit des Schülers - im Wege der Berücksichtigung des zumutbaren Unterhaltes - das Einkommen der Eltern heranzuziehen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte23/04 Exekutionsordnung70/10 Schülerbeihilfen
Norm: B-VG Art7 Abs1;ExMinV 1992;SchBeihG 1983 §12 Abs9;SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3 Abs3;StGG Art2;
Rechtssatz: Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes erscheint es geradezu geboten, in der Frage der Bedürftigkeit unter anderem an das jeweilige E... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/22 90/10/0083 2 Stammrechtssatz Das SchBeihG knüpft für die Beurteilung des Einkommens und damit der Bedürftigkeit aus Gründen der Verwaltungsökonomie bewußt an bestehende und gesetzlich bereits geregelte Einkommensnachweise an. ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 20. März 1989, Zl. 88/10/0121, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hob der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 28. März 1988, mit dem die Vorstellung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der genannten Behörde vom 2. Februar 1988 abgewiesen und ausgesprochen worden war, die Beschwerdeführerin habe für das Schuljahr 1987/88 wegen mangelnder Bedürftigkeit keine... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1984/152 1985/293 1988/378 §3 Abs2;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1984/152 1985/293 1988/378;
Rechtssatz: Das SchBeihG knüpft für die Beurteilung des Einkommens und damit der Bedürftigkeit aus Gründen der Verwaltungsökonomie bewußt an bestehende und gesetzlich bereits geregelte Einkommensnachweise an. European... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1 idF 1984/152 1985/293 1988/378;SchBeihG 1983 §3 Abs2 idF 1984/152 1985/293 1988/378;SchBeihG 1983 §3 Abs3 idF 1984/152 1985/293 1988/378;
Rechtssatz: Für die Ermittlung der Bedürftigkeit sind allein die im Zeitpunkt der Antragstellung vorliegenden Nachweise iSd § 3 Abs 2 Z 1 und 2 SchBeihG maßgebend, weshalb ein erst nach Antragstel... mehr lesen...
Index: 70/10 Schülerbeihilfen
Norm: SchBeihG 1983 §2 Abs1 Z1;SchBeihG 1983 §3 Abs1;SchBeihG 1983 §3 Abs2 Z1;SchBeihG 1983 §4 Abs1;SchBeihG 1983 §5 Z2;
Rechtssatz: § 4 Abs 1 SchBeihG - die Abs 2 bis 5 haben im Beschwerdefall außer Betracht zu bleiben - lässt keinen Zweifel daran, dass das für die Beurteilung der Bedürftigkeit heranzuziehende Einkommen sich ausschließlich aus dem Einkommen gem § 2 Abs 2 EStG und den... mehr lesen...