Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024
Auf die Anerkennung von nicht vom Salzburger Bergsportführerverband durchgeführten fachlichen Ausbildungen und darauf beruhenden Qualifikationen findet das Salzburger Berufsqualifikationen-Anerkennungsgesetz Anwendung.
In Kraft seit 01.07.2017 bis 31.12.9999
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