Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) samt deren Anlage gilt mit Ausnahme von § 5 als Verordnung zu § 56 Abs. 1 Oö. BSG 2017.
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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