Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer/innen bei der Durchführung von Sprengarbeiten und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung geändert wird (Sprengarbeitenverordnung - SprengV), gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 3 Oö. BSG 2017:
1. | Im § 8 Abs. 2 Z 6 SprengV wird der Verweis „Schieß- und Sprengmittelgesetz, BGBl. Nr. 196/1935, in der geltenden Fassung,“ durch den Verweis „Sprengmittelgesetz 2010, BGBl. I Nr. 121/2009“ ersetzt. | |||||||||
2. | Im § 22 Abs. 2 SprengV entfällt die Wortfolge „in der jeweils geltenden Fassung“. | |||||||||
3. | § 30 SprengV entfällt. |
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