§ 9 Oö. BSV 2017

Oö. BSV 2017 - Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 10.06.2024

Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2020, samt deren Anlagen (VGÜ) gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Verordnung zu § 56 Abs. 4 Oö. BSG 2017:

1.

Im § 1 VGÜ tritt an die Stelle des Zitats „5. Abschnitts des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes“ das Zitat „4. Abschnitts des Oö. BSG 2017“.

2.

Die §§ 9, 10 und 11 VGÜ entfallen.

(Anm: LGBl. Nr. 135/2018, 44/2021)

In Kraft seit 10.04.2021 bis 31.12.9999
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