Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch optische Strahlung, samt deren Anhang (Verordnung optische Strahlung - VOPST) gilt mit Ausnahme der §§ 11 und 13 als Verordnung zu § 56 Abs. 5 Oö. BSG 2017.
In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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