§ 17 Oö. BSV 2017 § 17

Oö. BSV 2017 - Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Einwirkung durch elektromagnetische Felder, samt deren Anlagen (Verordnung elektromagnetische Felder - VEMF) gilt mit Ausnahme der §§ 12 und 14 als Verordnung zu § 56 Abs. 5 Oö. BSG 2017.

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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