§ 18 Oö. BSV 2017 § 18

Oö. BSV 2017 - Oö. Bedienstetenschutzverordnung 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.12.2024

Die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse samt deren Anhängen (Fachkenntnisnachweis-Verordnung - FK-V) gilt als Verordnung zu § 56 Abs. 5 Oö. BSG 2017 mit der Maßgabe, dass Zeugnisse über den Nachweis der Fachkenntnisse, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung gemäß der Oö. FKV 2008, LGBl. Nr. 68/2008, ausgestellt wurden, als Nachweis der Fachkenntnisse im Sinn der FK-V gelten.

In Kraft seit 01.04.2017 bis 31.12.9999
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