Die Jahresnorm ist für jedes Schuljahr
a) | für Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 851 Jahresstunden, in 53 Kalenderwochen umfassenden Schuljahren im Ausmaß von 874 Jahresstunden, sowie | |||||||||
b) | für sonstige Tätigkeiten (§ 54) im Ausmaß des Differenzbetrages zwischen den Jahresstunden für Unterrichtsverpflichtung und der Jahresnorm | |||||||||
auf die einzelnen Lehrpersonen aufzuteilen (Diensteinteilung). Die Diensteinteilung obliegt dem Leiter. |
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