Ein befristeter Maklervertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch ohne dass es dazu einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erklärung bedarf. Auch ein befristeter Maklervertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 12 Abs 2 MaklerG). Als wichtig...
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1 Kommentar zu § 12 MaklerG
Kommentar zum § 12 MaklerG von Rechtsanwalt Dr. Clemens Lintschinger; MSc
Ein befristeter Maklervertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit automatisch ohne dass es dazu einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Erklärung bedarf. Auch ein befristeter Maklervertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden (§ 12 Abs 2 MaklerG). Als wichtig... mehr lesen...