Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Die näheren Bestimmungen für die Durchführung der Personalvertretungswahlen und deren Anfechtung sind unter Bedachtnahme auf die Grundsätze der Landtags-Wahlordnung von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassen.
In Kraft seit 01.07.1999 bis 31.12.9999
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