Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.12.2024
Der Kostenaufwand der Landwirtschaftskammer gliedert sich in den Aufwand
a)Litera afür die landwirtschaftliche Berufsvertretung,
b)Litera bzur Erfüllung der Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich.
In Kraft seit 16.12.2023 bis 31.12.9999
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