4. Abschnitt
Mittelaufbringung und Fondsgebarung
Aufbringung der Fondsmittel
Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch
a) | jährliche Zuwendungen, die aus Mitteln des Landes zur Verfügung gestellt werden, | |||||||||
b) | jährliche Zuwendungen, die aus Mitteln des Bundes zur Verfügung gestellt werden, | |||||||||
c) | Zuwendungen supranationaler Förderungseinrichtungen im Rahmen der Europäischen Integration, | |||||||||
d) | Erträge aus veranlagten Fondsmitteln, | |||||||||
e) | die Aufnahme von Darlehen oder sonstigen Krediten und | |||||||||
f) | sonstige Einnahmen. |
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