Anl. 1 K-KGFG Artikel XVI

K-KGFG - Kärntner Kindergartenfondsgesetz - K-KGFG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024

Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2018 bis 31.12.9999
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§ 23 K-KGFG
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