Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Die Landesregierung hat für den Klärschlamm aus Abwasserreinigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen in Kärnten das Register gemäß Art. 10 der Klärschlamm-Richtlinie 86/278/EWG zu führen.
In Kraft seit 01.01.2022 bis 31.12.9999
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