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Klärschlammregister
Die Landesregierung hat für den Klärschlamm aus Abwasserreinigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen ein für jedermann einsehbaresin Kärnten das Register gemäß Art. 10 der Klärschlamm-Richtlinie 86/278/EWG zu führen, aus welchem folgendes hervorgeht:.
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Klärschlammregister
Die Landesregierung hat für den Klärschlamm aus Abwasserreinigungs- und Abwasserbehandlungsanlagen ein für jedermann einsehbaresin Kärnten das Register gemäß Art. 10 der Klärschlamm-Richtlinie 86/278/EWG zu führen, aus welchem folgendes hervorgeht:.
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