Norm: IPRG §29
Rechtssatz: Die Verweisung in § 29 IPRG auf das Belegenheitsstatut ist, wenn damit eine Verweisung auf das österreichische Recht bewirkt wird, eine Sachnormenverweisung. Entscheidungstexte 2 Ob 26/01i Entscheidungstext OGH 09.08.2001 2 Ob 26/01i European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS011557... mehr lesen...
Norm: IPRG §29
Rechtssatz: Für die Anwendbarkeit des Rechtes des Belegenheitsstaates ist es in teleologischer Sicht nicht nur gleichgültig, wie das gesetzliche Nachfolgerecht in einem Nachlaß, über den der Erblasser nicht testiert hat und der auch nicht zur gesetzlichen Erbfolge berufenen natürlichen Personen zufällt, vom Personalstatut des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes qualifiziert wird, sondern auch ohne entscheidende Bedeutung, ob die... mehr lesen...