Die Unterlagen, die den Anträgen auf Anerkennung beizufügen sind, haben insbesondere für nachstehende Lehrmittel Angaben über deren ausreichende Verfügbarkeit, Eignung und Aktualität zu enthalten:
1.Ziffer einsVorschriftenmaterial,
2.Ziffer 2schriftliche Ausbildungsbehelfe wie Skripten und Fachbroschüren,
3.Ziffer 3Begleitpapiere und
4.Ziffer 4audiovisuelle Ausbildungsbehelfe wie Ausbildungssoftware, Lichtbilder oder Filme.
In Kraft seit 01.10.2005 bis 31.12.9999
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