Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des § 23a in folgendem Umfang durchzuführen:
1. | für den Basiskurs 15 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 60 Punkte und die Dauer der Prüfung 30 Minuten beträgt und | |||||||||
2. | für jeden Aufbaukurs 10 Fragen, wobei die erreichbare Höchstpunktezahl 40 Punkte und die Dauer der Prüfung 20 Minuten beträgt. |
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