Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des § 23a in folgendem Umfang durchzuführen: Nach Abschluss der Auffrischungsschulung ist eine Prüfung nach dem Verfahren des Paragraph 23 a, in folgendem Umfang durchzuführen:
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