§ 28 BHygV 2012

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.04.2025
  1. (1)Absatz einsMehrschichtfilter müssen zwei Filterschichten aufweisen. Als Filtermaterial sind zwei verschiedene Korngrößenkombinationen (Korngrößenkombination A und Korngrößenkombination B) zulässig.
    1. 1.Ziffer einsKorngrößenkombination A:
      1. a)Litera adie untere Filterschicht besteht aus Quarzsand mit einer Korngröße von 0,4 bis 0,8 mm und einer Schichthöhe von mindestens 0,4 m;
      2. b)Litera bdie obere Filterschicht besteht aus Anthrazit oder Braunkohlenkoks mit einer Korngröße von 0,6 bis 1,6 mm und einer Schichthöhe von mindestens 0,4 m;
    2. 2.Ziffer 2Korngrößenkombination B:
      1. a)Litera adie untere Filterschicht besteht aus Quarzsand mit einer Korngröße von 0,71 bis 1,25 mm und einer Schichthöhe von mindestens 0,6 m;
      2. b)Litera bdie obere Filterschicht besteht aus Anthrazit oder Braunkohlenkoks mit einer Korngröße von 1,4  bis 2,5 mm und einer Schichthöhe von mindestens 0,6 m.
  2. (2)Absatz 2Die Filtergeschwindigkeit darf höchstens 40 m/h betragen. Bei Warmbecken mit einer Wassertemperatur von über 35° C, bei Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und bei Salzwasserbecken darf die Filtergeschwindigkeit höchstens 25 m/h betragen.
  3. (3)Absatz 3Mehrschichtfilter mit der Korngrößenkombination A dürfen bei Warmbecken mit einer Wassertemperatur von über 35° C, Warmsprudelbecken (Whirl Pools) und Salzwasserbecken nicht verwendet werden.
  4. (4)Absatz 4Nach Austausch des Filtermaterials ist eine mindestens 10%ige Filterbettausdehnung jeder Filterschicht bei der Filterrückspülung nachzuweisen.
  5. (5)Absatz 5Die Filterbettoberfläche hat möglichst horizontal zu sein und darf während des Filtrationsvorgangs keine Verwerfungen von größer ± 5 cm/m Filterdurchmesser aufweisen.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 28 BHygV 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 28 BHygV 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 28 BHygV 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 28 BHygV 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 28 BHygV 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 27 BHygV 2012
§ 29 BHygV 2012