Den Becken ist täglich Füllwasser (§ 5) in einer Menge zuzusetzen, dass die für das Beckenwasser (§ 7) geforderten Werte eingehalten werden können, mindestens jedoch 30 l pro Badegast und Tag. Den Becken ist täglich Füllwasser (Paragraph 5,) in einer Menge zuzusetzen, dass die für das Beckenwasser (Paragraph 7,) geforderten Werte eingehalten werden können, mindestens jedoch 30 l pro Badegast und Tag.
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