§ 20 BHygV 2012

BHygV 2012 - Bäderhygieneverordnung 2012

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.04.2025
  1. (1)Absatz einsBei Therapiebecken ist der Förderstrom wie folgt zu berechnen:
    1. 1.Ziffer einsbeim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 1 und 2 lit. b und 3 nach der Formel:beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer eins und 2 Litera b und 3 nach der Formel:
  1. 2.Ziffer 2beim Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 2 lit. a nach der Formel:beim Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, Litera a, nach der Formel:

              

entsprichtentspricht entspricht

              

  1. (2)Absatz 2Für die Personengruppe „inkontinent“ oder „erhöht infektionsgefährdet (z. B. immunsupprimiert)“ ist nur das Aufbereitungsverfahren gemäß § 14 Z 2 lit. a zulässig und nach folgender Formel zu berechnen:Für die Personengruppe „inkontinent“ oder „erhöht infektionsgefährdet (z. B. immunsupprimiert)“ ist nur das Aufbereitungsverfahren gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, Litera a, zulässig und nach folgender Formel zu berechnen:

              

entsprichtentspricht entspricht

              

Das gesamte Beckenwasservolumen muss jedoch mindestens ein Mal pro Stunde umgewälzt werden.

  1. (3)Absatz 3Der Förderstrom des Therapiebeckens hat mindestens 16 m³/h zu betragen.
In Kraft seit 01.10.2012 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 20 BHygV 2012


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 20 BHygV 2012 selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 20 BHygV 2012


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 20 BHygV 2012


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 20 BHygV 2012 eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
§ 19 BHygV 2012
§ 21 BHygV 2012
Grundbuchnummernsuche
JUSLINE Werbung