Art. 39 Bgld. LVwgBG „Sachlich in Betracht kommene Oberbehörde“

Bgld. LVwgBG - Burgenländisches Landesverwaltungsgerichtsbarkeits-Begleitgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.11.2024

2. § 7 Abs. 1 und 2 entfällt.

3. In § 7 Abs. 3 entfällt die Absatzbezeichnung „(3)“.

4. §§ 10, 11, 14 und 15 entfallen.

5. § 16 Abs. 1 bis 3 entfällt.

6. Dem § 17 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 7 samt Überschrift in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft; gleichzeitig entfallen § 7 Abs. 1 und 2, §§ 10, 11, 14 und 15 sowie § 16 Abs. 1 bis 3.“

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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