5. In § 19i Abs. 1 wird vor dem Wort „Gericht“ die Wortfolge „einem ordentlichen“ eingefügt.
6. § 33 Abs. 5 Z 1 lit. h lautet:
„h) | der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes,“ |
7. Dem § 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) Das Inhaltsverzeichnis, § 19 Abs. 1 bis 3, die Überschrift zu § 19i, § 19i Abs. 1 und § 33 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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