Das Burgenländische Luftreinhalte-, Heizungsanlagen- und Klimaanlagengesetz 2008 - Bgld. LHKG 2008, LGBl. Nr. 44/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 9/2013, wird wie folgt geändert:
1. Im Einleitungssatz des § 24 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
2. In § 24 Abs. 1 Z 11 lit. b und c wird jeweils nach dem Begriff „Bescheiden“ die Wortfolge „und Entscheidungen“ eingefügt.
3. Dem § 27 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) § 24 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
0 Kommentare zu Art. 44 Bgld. LVwgBG