Das Burgenländische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009 - Bgld. KBBG 2009, LGBl. Nr. 7/2009, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 67/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 21 Abs. 1 wird die Wortfolge „dem Bewilligungsbescheid“ durch die Wortfolge „der Bewilligung“ ersetzt.
2. In § 21 Abs. 3 wird die Wortfolge „im Bewilligungsbescheid“ durch die Wortfolge „in der Bewilligung“ ersetzt.
3. In § 34 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
4. Dem § 35 wird folgender Abs. 14 angefügt:
„(14) § 21 Abs. 1 und 3 sowie § 34 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
0 Kommentare zu Art. 33 Bgld. LVwgBG