Das Burgenländische Jugendschutzgesetz 2002 - Bgld. JSG 2002, LGBl. Nr. 54/2002, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 12 Abs. 1 wird vor dem Wort „Gerichte“ das Wort „ordentlichen“ eingefügt.
2. Dem § 15 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 12 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“
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